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: OVB Vermögensberatung AG, Köln
Zukunft in Sicherheit
Alle warten auf die große Rentenreform. Dabei hat die Bundesregierung einen Teil des Gesetzes bereits neu geregelt. Von der Öffentlichkeit
fast unbemerkt, gilt seit 1. Januar 2001 die Rentenneuregelung bei Berufsunfähigkeit. Die Folgen: Jüngere Arbeitnehmer, die berufsunfähig werden, bekommen künftig keine Rente.
Erwerbsunfähig! Was nun?
Ein Fernfahrer mit kaputtem Rücken, ein Dachdecker mit Gelenkrheumatismus, ein Musiker mit Gehörverlust, ein schwerer Unfall, eine ernste
Krankheit – und Ihre Zukunft steht auf dem Spiel. Berufsunfähigkeit im Jahre 2001 - das heißt: Die in Teilen beschlossene Rentenreform beschert jungen Berufsunfähigen seit Jahresbeginn deutliche Einbußen. Vielen
droht der soziale Abstieg.
Hier die nüchternen Fakten: Für alle Arbeitnehmer unter 40 Jahren hat die Regierung die staatliche Berufsunfähigkeitsrente ganz abgeschafft.
Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Anstelle von Berufsunfähigkeitsrente spricht die Regierung jetzt nur noch von einer ganzen oder teilweisen Erwerbsminderung.
Egal wie man es nennt:
Private Vorsorge ist jetzt wichtiger denn je!
Maximale Sicherheit, minimaler Aufwand.
Denken Sie an morgen. An übermorgen. Und an den Ernstfall. Oder wollen Sie und Ihre Familie im Fall der Fälle auf den gewohnten
Lebensstandard verzichten? Aufs Auto? Auf den Urlaub? Auf Hobby und Wohneigentum? Bestimmt nicht! Private Vorsorge ist deshalb unentbehrlich, und zwar ganz besonders für alle Menschen, die unter 40 Jahre alt sind.
In der OVB Vermögensberatung AG finden Sie den richtigen und kompetenten Partner in allen Vorsorgefragen – und zwar seit über 30 Jahren.
Überlassen Sie Ihre finanzielle Zukunft nicht dem Schicksal. Ihr OVB-Berater hilft Ihnen, Ihre Zukunft bei Berufsunfähigkeit abzusichern. Wir haben auf die Veränderungen der Rentenreform reagiert und gemeinsam mit
unserem Partner Deutscher Ring neue Angebote zusammengestellt. Damit Sie und Ihre Familie im Falle der Berufsunfähigkeit nicht mit Ihren Sorgen alleine sind.
Sicher ist sicher!
Unsere Leistungen. Große Klasse!
- Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie eine monatliche Rente in doppelter Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.
- Schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit erhalten Sie die vereinbarte Rente in voller Höhe.
- Ihre Hinterbliebenen sind für den Notfall ebenfalls abgesichert. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Zukunft braucht Sicherheit.
Berufsunfähigkeit? Ich doch nicht!
Weit gefehlt. Berufsunfähigkeit ist kein Problem, das nur die Anderen betrifft. Jahr für Jahr müssen rund 300000 Arbeitnehmer ihren
Beruf vorzeitig aufgeben. Untersuchungen der Rentenversicherer ergaben: Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss seinen Beruf an den Nagel hängen, bevor er das Rentenalter erreicht. Gut zehn
Prozent ereilt dieses Schicksal sogar vor Vollendung des 40. Lebensjahres. Und zwar in allen Berufsgruppen.
Denken Sie immer noch, mir
passiert schon nichts?
Die 15 risikoreichsten Berufe
Berufsgruppen Berufunfähigkeitsrisiko
in Prozent
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Beschäftigte in Behindertenwerkstätten
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98,60
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Fahrzeugreiniger
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91,28
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Bergarbeiter unter Tage
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89,61
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Eisenbahnschaffner
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83,73
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Gleisbauer
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79,10
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Technische Angestellte im Bergbau
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78,65
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Energiemaschinisten
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73,15
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Estrichleger
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73,05
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Pflasterer
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69,56
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Fliesenleger
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68,37
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Fahrbetriebsregler
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67,03
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Stuckateure
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66,99
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Straßenreiniger
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65,54
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Möbelpacker
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64,90
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Dachdecker
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64,42
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Bauhilfsarbeiter
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62,37
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Quelle: map-Report, Focus Online
15 risikoarme Berufe
Berufsgruppen Berufsunfähigkeitsrisiko
in Prozent
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Hochschullehrer, Zahnärzte, Richter, Staatsanwälte und Angehörige geistlicher Orden
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7,02
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Physiker, Mathematiker
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7,55
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Ärzte
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7,81
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Soldaten, Grenzschutz, Polizei
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8,65
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Ingenieure
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9,33
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Rechtsberater
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9,73
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Fertigungsingenieure
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10,17
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Leitende Verwaltungsfachleute
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10,21
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Seelsorger
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10,43
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Tierärzte
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10,56
|
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Abgeordnete, Minister, Wahlbeamte
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11,08
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Chemiker
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11,22
|
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Apotheker
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11,38
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Architekten, Bauingenieure
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11,51
|
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Elektroingenieure
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11,63
|
Quelle: map-Report, Focus Online
Erwerbsunfähigkeitsrente. Wer, wie und was?
Die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente erhält nur derjenige, der aus Gesundheitsgründen täglich höchstens drei Stunden
arbeiten kann. Den vollen Satz bekommen ausschließlich Arbeitnehmer, die mindestens 63 Jahre alt sind. Für jedes Jahr, das der Beschäftigte früher aus dem Berufsleben
aussteigt, muss er prozentuale Abstriche hinnehmen. Bei einer täglich möglichen Arbeitszeit zwischen drei und sechs Stunden, hat der Betroffene einen Anspruch auf maximal 50
Prozent der staatlichen Erwerbsminderungsrente. Wer über sechs Stunden arbeiten kann, geht leer aus.
Zu wenig, um Ihren Lebensstandard zu halten.
An die Zukunft denken. Jetzt handeln!
Wissen Sie, was die “Staatliche Verweisklausel” ist? Nein? Sie besagt, dass ein Arbeitnehmer, der in seinem erlernten und
ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, seine so genannte “Restarbeitsleistung” in einem anderen Beruf ableisten muss. Mit anderen Worten: Der
Staat zahlt dem berufsunfähigen Abteilungsleiter oder Informatiker keine Rente, solange er zum Beispiel als Pförtner, Bote, Telefonist oder Kassierer arbeiten kann. Job-Downgrading? Ohne mich!
Ein Grundstein zur Altersvorsorge.
Ein ganz besonders attraktives Angebot ist unsere “Cash-Back-Aktion”. Wir versichern Sie zu günstigen
Konditionen gegen Berufsunfähigkeit. Sollte der Fall der Berufsunfähigkeit eintreten, haben Sie die Gewissheit, mit der OVB einen verlässlichen und vertrauenswürdigen Partner für
schwere Zeiten an Ihrer Seite zu haben. Wir zahlen Ihnen die Berufsunfähigkeitsrente. Egal welche Regierung gerade an welcher Rentenreform feilt. Und sollten Sie, was wir hoffen,
gesund und vital das Rentenalter erreichen, zahlt es sich für Sie sogar doppelt aus. Sie bekommen vom Staat die volle. Und von uns die eingezahlten Versicherungsbeträge zurück.
Zukunft in Sicherheit.
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Die gesetzliche Rentenversicherung
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Berufsunfähigkeit - viel Reform und wenig Leistung
Die Rentenreform 2001 - wer glaubt, die gesetzliche Alters- und Invalidenversorgung sei wegen der Rentenreform auf immer und ewig sicher,
irrt. Und zwar gewaltig. Da ist die vage Sicherheit, dass die Beiträge zur Rentenkasse langfristig bei 20, maximal 22 Prozent vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze stabil bleiben. Da ist das
Bekenntnis, dass das gesetzliche Nettorentenniveau auch nach 2030 nicht unter 67 Prozent liegen soll. Und da ist die Zusicherung, dass durch gezielte Förderung von Eigeninitiative bei der Kapitalbildung erstmals in
der Geschichte der Bundesrepublik die Mühen der Menschen bei der privaten Altersabsicherung belohnt werden. Immerhin: Durch schrittweise staatliche Subventionen wird ermöglicht, bis zu 4 Prozent des Bruttoeinkommens
in eine private Vorsorge zu investieren. Und dann die beklemmende Botschaft: Sehr starke Einschnitte bei der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.
In den Medien wenig beachtet, aber für junge Arbeitnehmer dramatisch, ist die Modifikation der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente. Gültig
ist sie seit dem 1. Januar 2001. Junge Menschen, denen die Arbeitskraft nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung steht, müssen massive finanzielle Einbußen bei der staatlichen Versorgung akzeptieren.
Einschnitte bei den Leistungen
Der Blick ins Kleingedruckte verdeutlicht die Verschlechterungen. Für alle Arbeitnehmer unter 40 Jahren hat die Regierung die
Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. An ihre Stelle tritt die Erwerbsminderungsrente. Sie ist an die so genannte Stundenstaffel gekoppelt. Das heißt: Die volle Versorgung bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am
Tag arbeiten kann. Die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente wird Teilinvaliden überwiesen, die zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig sind. Wer mehr als sechs Stunden arbeiten kann, geht leer aus. Nicht so schlecht,
denken Sie? Dann kennen Sie die staatliche Verweisklausel nicht. Sie besagt, dass ein Arbeitnehmer, der in seinem erlernten und ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, seine
Restarbeitskraft in einem anderen Beruf ableisten muss. Anders formuliert: Solange der Bankdirektor als Bote, der Product Manager als Pförtner und der Tierarzt als Telefonist arbeiten kann, solange hat er kein
Anrecht auf Rente.
Absicherung statt Abseits
Wie man die gesetzlichen Rentenregelungen auch dreht und wendet: Junge Berufsunfähige laufen Gefahr, ohne private Absicherung ins soziale
Abseits zu schlittern.
- · Beispiel eins: Angenommen, eine 30-jährige kaufmännische Angestellte verdient im Jahr rund 35.000 Mark brutto. Wäre sie vor dem 1. Januar 2001
Invalidin geworden, hätte ihr entweder eine Erwerbsunfähigkeitsrente von etwa 1200 Mark oder eine Berufsunfähigkeitsrente von circa 800 Mark zugestanden. Heute gilt: Im Invaliditätsfall hat die Angestellte
keinen Anspruch auf Berufsunfähgigkeitsrente (BU). Stattdessen gilt für sie die genannte “Stundenstaffel”, bei der zwischen einer vollen und einer halben Erwerbsminderungsrente unterschieden wird. Konsequenz:
Die volle Erwerbsunfähigkeitsrente (EU) liegt rund 20 Mark unter der alten Fassung. Die halbe Rente bringt ihr sogar 200 Mark weniger als die frühere Leistung bei Berufsunfähigkeit.
- Ein zweiter Fall: Ein leitender Angestellter, 38 Jahre alt, verdient 100.000 Mark brutto im Jahr. Nach den früheren gesetzlichen Regelungen hätten ihm rund 2.500 Mark EU-Rente und um die 1.700 Mark BU-Rente zugestanden. Würde der Angestellte jetzt Invalide werden, läge die ungeschmälerte Erwerbsminderungsrente rund 40 Mark monatlich unter der früheren EU-Versorgung. Die halbe aktuelle Rente würde sogar 400 Mark niedriger ausfallen als die vorherige BU-Leistung – also 1400 Mark im Monat.
Nur zwei Beispiele von vielen. Sie verdeutlichen, wie notwendig private Vorsorge ist, um die Existenz – gerade auch der Familie - im Ernstfall zu sichern. Aber auch über 40-Jährige, für die die
Reformvorgaben nicht zutreffen, hätten ohne die private Vorsorge erhebliche Versorgungslücken zu befürchten. Denn die volle Absicherung gibt es frühestens mit 63 Jahren. Darunter sind für jedes Jahr, das der
Betroffene früher in Rente muss, Abstriche hinzunehmen – bis annähernd 11 Prozent.
Vorsorgen und Vermögen sichern
Einzig sinnvoller Ausweg aus Rentendilemma und Versorgungsdefizit ist die private Vorbeugung. Zumal der Staat sie stufenweise fördert.
Umsichtige Zeitgenossen sichern preiswert die aus einer Invalidität resultierenden finanziellen Risiken ab. Beispielsweise durch eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung. Dieser Schutz wird im Idealfall
kombiniert mit einer Kapital-Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung. Eine weit reichende private Vorsorge hat viele Vorteile: Sie garantiert ausreichende und sichere Kapitalbildung für den
Ruhestand, damit die wachsenden Lücken bei der gesetzlichen Rentenversicherung geschlossen werden; sie bietet wirtschaftliche Sicherheit für Angehörige, falls der Hauptverdiener stirbt; und sie ist ein solides
finanzielles Fundament bei Invalidität.
Qualifizierte Beratung, individuell geschnürte Produktpakete und langfristige Strategie sind das A und O bei der privaten Vorsorge.
Ebenso die solide wirtschaftliche Finanzanalyse bei Versicherungsnehmern und ihren Angehörigen. Dies gelingt am besten und am sichersten mit erfahrenen Partnern. Die OVB Vermögensberatung AG ist seit über 30
Jahren etabliert. Mittlerweile berät und versichert das Kölner Unternehmen in zehn europäischen Ländern. Mit den Angeboten renommierter Versicherungs- und Vorsorgepartner im Rücken lassen sich sämtliche
Absicherungskonzepte mit der OVB umsetzen – preiswert, langfristig und zuverlässig.
Die neue Rente: Was bringt sie wirklich? Eine Bestandsaufnahme.
Sie kommt, die neue Rente. Und ihre Reform ist sehr komplex. Das Rentengesetz hat im Wesentlichen das Ziel, jene finanziellen
Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten zu überwinden, die gesellschaftliche Veränderungen in der Altersstruktur ausgelöst haben. So gibt es de facto immer mehr Menschen, die immer früher und immer länger Rente
beziehen - ein großes Finanzierungsproblem für die Rentenkassen und den Staat. Und zwar umso mehr, da heute weniger Kinder denn je als potentielle Beitragszahler von morgen geboren werden. Ein Konsens musste
gefunden werden. Und der lautet: die Renten für alte Menschen sichern und für junge Menschen bezahlbar machen. Keine Generation sollte zu einseitig belastet werden.
Rentensteigerung, Rentenniveau und Rentenkontostand
Nach einem Jahr, in der sich die Rentensteigerung an der Inflationsrate orientierte, soll das Altersruhegeld von diesem Jahr an wieder
an die Lohnentwicklung gekoppelt werden. Das sichert Rentnern zwar keine finanziellen Höhenflüge, aber wenigstens moderate Steigerungsraten. Das insgesamt leicht gesunkene Rentenniveau, so das Credo der Berliner
Rentenarchitekten, soll stabilisiert werden. Auch in dreißig Jahren soll die Rentenmarke von 67 Prozent nicht unterschritten werden. Heute liegt sie bei 69 Prozent. Überdies will die Regierung erreichen, dass
die Beítragssätze stabil bleiben. Der Beitragssatz soll bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent gehalten werden und bis 2030 nicht über maximal 22 Prozent steigen. Heute liegt er bei 19,3 Prozent. Einen großer
Fortschritt kündigt sich fürs Jahr 2004 an: Beitragszahler sollen endlich die Möglichkeit haben, ohne Zeit raubende und Nerven aufreibende Korrespondenz ihren aktuellen Rentenstand wie ein Bankkonto abzufragen.
Die Rente - im Osten nichts Neues
Seit Mitte 1999 erhalten Pensionäre in den neuen Bundesländern 86,7 Prozent der rechnerischen Standardrente, die ihren Altersgenossen im
Westen zusteht. Das wird sich auch zunächst per Rentendekret nicht ändern. Gleichwohl regiert das Prinzip Hoffnung. Zumindest Hoffnung darauf, dass sich das Lohnkarussell im Osten schneller drehen wird als im
Westen. Und damit sollte auch die Ostrente stärker steigen, da sie an die Nettolohn- und -Gehaltsentwicklung gekoppelt ist.
Die Rente ergänzen – durch Eigeninitiative und staatliche Subvention
Die Eigeninitiative bei der Altersversorgung von morgen ist ein elementarer Bestandteil der Rentenreform. Die private Absicherung,
manifestiert im Altersvermögensgesetz, subventioniert der Staat in vier Stufen. Dahinter steckt die Intention, Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen zu motivieren, die gesetzliche Rente privat
aufzustocken. Wer vom kommenden Jahr an ein Prozent, ab 2004 dann zwei Prozent, ab 2006 ganze drei Prozent und im Jahre 2008 schließlich vier Prozent seines Bruttoeinkommens in die private Vorsorge investiert,
erhält vom Staat die maximalen Zulagen. Sie beginnen bei 75 Mark und betragen in der Endstufe, also 2008, bei Alleinstehenden 300 Mark im Jahr und bei Verheirateten 600 Mark per annum. Weniger Privatengagement
bedeutet auch weniger Zuschuss. Gefördert werden Rentenversicherungen. Aber auch die betriebliche Altersversorgung in Form von Direktversicherungen und Pensionskassen, darüber hinaus unter bestimmten Umständen
auch Fonds- und Banksparpläne. Die Bedingung: Sie müssen zu einer ergänzenden Absicherung durch “lebenslange Einkommensleistungen” führen. Für Bezieher höherer Einkommen soll der Eigenvorsorgeaufwand bis zu vier
Prozent des Bruttoeinkommens steuerfrei sein. Vorausgesetzt, das Finanzamt gibt grünes Licht.
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Jahr
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2002/03
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2004/05
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2006/07
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2008
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maximale private Investition in die Eigenvorsorge – Prozentanteil am
Bruttoeinkommen
|
1 %
|
2 %
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3 %
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4 %
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maximaler staatlicher Zuschuss pro Jahr bei Alleinstehenden (in DM)
|
75
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150
|
225
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300
|
|
maximaler staatlicher Zuschuss pro Jahr bei Verheirateten (in DM)
|
150
|
300
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450
|
600
|
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Zulage pro Kind und Jahr (in DM)
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90
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180
|
270
|
360
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Die staatliche Rentenförderung auf einen Blick
Wohneigentum als Alterssicherung?
In diesem Punkt ist die Denkweise der Regierung noch sehr konventionell. Zurzeit gilt der Kauf von Eigentumswohnungen,
Häusern, Grundstücken und sonstigen Immobilien nicht als förderwürdig im Sinne des Rentengesetzes. Zwar braucht der Besitzer von Wohneigentum in der Regel im Alter keine Miete
mehr zu bezahlen – er hat quasi Vorsorge betrieben. Allerdings fehlen dem Gesetzgeber die “lebenslangen Geldzahlungen”. Doch wird derweil noch geprüft, ob nicht doch der Kauf von
Wohneigentum in die Förderung einbezogen werden kann.
Rente und Kinder: Erziehungszeiten werden anerkannt
Kinder zahlen sich in Zukunft doppelt aus. Neben dem Kindergeld gibt es eine spezielle Kinderzulage, die die
Eigenvorsorge erleichtern soll. Auch sie führt in vier Schritten bis 2008 zum Ziel. Die Fördersummen beginnen bei 90 Mark und enden bei 360 Mark pro Jahr und Kind. Innovative Sicherheit
auch bei der Kindererziehung. Bis dato galt: Drei Jahre Erziehungsurlaub wurden in der Rentenanwartschaft mit 100 Prozent des Durchschnittseinkommens angerechnet. Die neue
Reform geht einen Schritt weiter. Wer wegen der Kindererziehung nach dem Erziehungsurlaub weniger arbeiten kann und damit auch weniger verdient, bekommt rückwirkend
bis 1992 die Rentenansprüche aufgewertet. Allerdings mit maximal 50 Prozent des Durchschnittseinkommens und höchstens bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes. Und
auch nur dann, eine weitere Restriktion, wenn inklusive der Erziehungszeiten mindestens 25 Rentenversicherungsjahre zusammen kommen. Pro Kindererziehungsjahr werden 48,58
Mark in West- und 42,26 Mark in Ostdeutschland angerechnet. Verbesserungen gibt’s für erziehende Mütter und Väter gleichfalls in der Hinterbliebenenversorgung. Das Niveau der
Hinterbliebenenrente sinkt zwar von 60 auf 55 Prozent. Die Kindererziehungszeiten werden allerdings angerechnet und addiert. Ein gewisser Ausgleich.
Die neue Rente – eine Schlussbemerkung
Die Rentenreform verändert einiges. Kompromisslosen Kahlschlägen bei der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente
stehen durchaus positive Elemente bei der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten gegenüber. Begrüßenswert obendrein, dass der Rentenzahler endlich in drei Jahren
unbürokratisch sein Rentenkonto abfragen kann. Was die stabilen Beitragssätze und die Entwicklung des Rentenniveaus angeht, darf man hoffen, dass die Versprechen der
Gesetzgeber eingehalten werden können. Doch das wird allein die Zukunft zeigen. Wer indes zweifelt, ob die Prognosen realistisch sind, muss sich selbst und seiner Familie der
Nächste sein. Und das heißt: Schleunigst private Vorsorge treffen statt nachher zu bereuen. Lassen Sie sich kompetent beraten. Fragen Sie Ihren OVB-Berater. Er gibt klare Antworten statt vager Prognosen.
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